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Die Berechnung der Einkommensteuer
Die Einkommensteuer beträgt jährlich:
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Einkommen | Grenzsteuersatz |
bis 11.000 Euro | 00,0000 % |
ab 11.000 bis 25.000 Euro | 36,5000 % |
ab 25.000 bis 60.000 Euro | 43,2143 % |
ab 60.000 Euro | 50,0000 % |
Für Einkommensteile über 60.000 Euro beträgt der Steuersatz somit 50 %. Die Einkommensteuer ist bei einem Einkommen über 11.000 Euro nach folgender Formel zu berechnen:
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Einkommen | Einkommensteuer in Euro |
über 11.000 Euro bis 25.000 Euro | (Einkommen – 11.00) × 5.110 14.0000 |
über 25.000 Euro bis 60.000 Euro | (Einkommen – 25.000) × 15.125 + 5.110 35.000 |
über 60.000 Euro | (Einkommen – 60.000) × 0,5 + 20.235 |
Von dem errechneten Betrag werden die Absetzbeträge abgezogen.
Auf die tarifmäßige Einkommensteuer werden die Einkommensteuervorauszahlungen, die anrechenbare Lohnsteuer laut Kennzahl 260 des Lohnzettels und die einbehaltene Kapitalertragsteuer angerechnet. Wenn der „halbe“ Steuersatz anzuwenden ist, wird zuerst der Durchschnittssteuersatz für das ganze steuerpflichtige Einkommen unter Berücksichtigung der Absetzbeträge, ausgenommen die Kinderabsetzbeträge nach § 33 Abs 4 Z 3 lit a EStG, berechnet. Die Hälfte dieses Durchschnittssteuersatzes wird auf die begünstigt besteuerten Einkünfte (§§ 37, 38 sowie 67 Abs 8 EStG) angewendet, das restliche Einkommen...