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GesRZ 2, April 2020, Seite 79

FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Die FMA hat im Februar 2020 ein Konsultationsverfahren für einen Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gestartet (online abrufbar unter https://www.fma.gv.at/fma/fma-konsultationen). Sie möchte damit die Finanzmarktteilnehmer regulatorisch beim Umgang mit den einschlägigen Risiken unterstützen. Grundsätzlich seien schon aufgrund anderer gesetzlicher Vorgaben zum Risikomanagement Umwelt-, Sozial-, Unternehmensführungs- und Governance-Risiken zu beachten. Durch aktives Managen dieser ESG-Risiken („ESG“ steht für environment, social and governance) könne aber ein entscheidender Beitrag zum Übergang zu einem nachhaltigen Wirtschaftsmodell auf dem Finanzmarkt geleistet werden.

Der Leitfaden gibt einen Überblick über die nationalen und europäischen Rechtsgrundlagen sowie die Rahmenbedingungen, die iZm Nachhaltigkeits- und Klimaschutzfragen ergangen sind (S 3 ff). Aufbauend darauf soll der Leitfaden auf Klimarisiken eingehen, die von den Unternehmen der Zielgruppe (alle von der FMA beaufsichtigten Unternehmen, insb Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften, Alternative Investmentfonds Manager, Wertpapierfirmen sowie Pensionskassen und betriebliche Vor...

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