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Übergang von Verlustvorträgen bei Tod des Steuerpflichtigen
Das BMF nimmt das Erkenntnis des , 2011/15/0143, zum Anlass, die in EStR 2000, Rz. 4534 und 4535, vertretene Ansicht über den Übergang des Verlustvortrags (Verlustabzug gemäß § 18 Abs. 6 und 7 EStG) auf Erben zu ändern. Ab der Veranlagung 2013 sind EStR 2000, Rz. 4534 und 4535, nicht mehr anzuwenden und werden durch die gegenständliche Info ersetzt. Diese Info wird im Zuge der nächsten Wartung der EStR 2000 in diese integriert ( BMF-010203/0640-VI/6/2013).