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Übers Ziel schießende Schätzung (§ 184 BAO)
Im gegenständlichen Fall wurde ein Spielautomatenbetrieb von dem „Automatenprüfungs-Spezialisten“ geprüft und trotz einer formell ordnungsgemäßen Buchführung eine Zuschätzung von 15 Mio. Euro in fünf Jahren vorgenommen. Grund dafür war eine „Endziffernanalyse der Wochenerlöse“. Der VwGH betont, dass solche Argumente nicht ausreichen, um die Richtigkeitsvermutung einer formell ordnungsmäßigen Buchführung zu widerlegen. Sie bedürfen der Absicherung durch weitere Erkenntnisse, etwa im Rahmen einer Geldverkehrs- oder Vermögenszuwachsrechnung. Dies ist aber nicht erfolgt; vielmehr hat der Beschwerdeführer (bzw. die mit der Aufzeichnung betrauten Personen) vorgebracht, es wäre unmöglich, Bargeld in der Höhe von 15 Mio. Euro unbemerkt umzuwechseln oder zu veranlagen ( 2009/13/0146).