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SWK 2, 10. Jänner 2014, Seite 51
Umschulungskosten als Werbungskosten neben Berufspauschale (§ 17 EStG)
Neben dem Vertreterpauschale können weitere Werbungskosten aus einer anderen Tätigkeit, nämlich Umschulungskosten für einen künftigen anderen Beruf, geltend gemacht werden ( RV/2338-W/13).