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SWK 34, 5. Dezember 2013, Seite 1503

Pfändung eines Anspruchs aus der Rechtsschutzversicherung?

Der Anspruch des Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung ist kein pfändbarer Geldanspruch. Der Versicherungsnehmer hat keinen direkten Zahlungsanspruch gegen die Versicherung, sondern nur den Anspruch, dass die Versicherung die konkreten Kosten trägt, die dem Versicherungsnehmer in dem Verfahren entstehen, für das Rechtsschutzdeckung besteht. Damit wäre aber die Exekutionsbewilligung für die Betreibende wertlos, weil sie gegen die Versicherung die Forderung nur so geltend machen kann, wie sie dem Verpflichten als Forderungsinhaber zusteht. Die Betreibende könnte daher keine Zahlung an sich erreichen ().

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