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Ist dem Staat jedes Kind gleich viel wert?
Österreichs Familienförderung zwischen Mythos und Wirklichkeit
In letzter Zeit ist die Frage der Berücksichtigung von Kinderlasten im Steuerrecht wieder vermehrt in den Fokus der politischen Diskussion gerückt. In der Steuerrechtswissenschaft und der höchstrichterlichen Judikatur ist dieses Thema schon seit Jahrzehnten Gegenstand von Kontroversen und immer wieder daraus folgenden gesetzlichen Anpassungen gewesen, auch wenn es in der Judikatur in den letzten Jahren eher ruhig um das Thema geworden ist. Ein zentraler Punkt dieser Diskussionen war die politische Forderung, dass dem Staat jedes Kind gleich viel wert sein sollte. Daraus wurde abgeleitet, dass Kinderlasten nur über Transfers berücksichtigt werden sollen und keine steuerliche Absetzbarkeit erfolgen darf. Versucht man, dieses „Prinzip“ mit inhaltlichem Leben zu füllen, kann eine derartige Vorgabe im Lichte der Geschichte des Familienlastenausgleichsfonds nur bedeuten, dass der Staat für jedes Kind gleich viel Geld in die Hand nehmen soll, um Eltern jeweils einkommensunabhängig einen gleich hohen Teil der Kinderlasten abzunehmen. Die Allgemeinheit soll somit für jedes Kind einen gleich hohen Mindestunterhalt leisten.
Im folgenden Beitrag soll untersucht werden, ob die politische Forderu...