Personalverrechnung in der Praxis 2020
31. Aufl. 2020
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S. 1472
In diesem Kapitel werden u.a. Antworten auf folgende praxisrelevanten Fragestellungen gegeben:
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● | Wie ist vorzugehen, wenn der Arbeitgeber für Schulden seiner Arbeitnehmer als Drittschuldner herangezogen wird? | |||
– | Welche Pflichten treffen den Arbeitgeber in diesem Zusammenhang? | Seite | 1475 ff. | |
● | Bestehen Fallkonstellationen, in denen der Arbeitgeber für die Berechnung der pfändbaren Beträge kein Existenzminimum zu berücksichtigen hat? | Seite | 1485 f. | |
● | Was ist eine (vertragliche) Verpfändung und wie ist damit im Rahmen der Personalverrechnung umzugehen? | Seite | 1538 ff. |
43.1. Pfändung von Bezügen
Zu einer Pfändung von Bezügen (Lohn- oder Gehaltspfändung) kann es u.a. dann kommen, wenn ein Arbeitnehmer (ein freier Dienstnehmer, → 43.1.8.2.) seinen im privaten Bereich liegenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
43.1.1. Wie kommt es zu einer Pfändung von Bezügen?
Das nachstehende Ablaufschema soll dies anhand eines Beispiels veranschaulichen:
S. 14731) Das Mahnverfahren (die Mahnklage) ist ein abgekürztes, obligatorisches Verfahren, das dem Kläger rasch und billig zu einem Exekutionstitel verhelfen soll. Es ist zwingend bei allen Klagen, die auf einen € 75.000,00 nicht überste...