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Prinz

Personalverrechnung in der Praxis 2018

Rechtliche Grundlagen - Erläuterungen - Über 600 gelöste Beispiele

29. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3751-8

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Personalverrechnung in der Praxis 2018 (29. Auflage)

S. 141342. Rechtsmittel

42.1. Allgemeines

Unter „Rechtsmittel“ versteht man Parteienanträge, die die Überprüfung einer behördlichen Entscheidung oder Verfügung bezwecken.

Die Rechtsmittel unterteilt man in


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ordentliche Rechtsmittel
und
außerordentliche Rechtsmittel.
Das sind jene Rechtsmittel, die eine Überprüfung eines Bescheids bzw. eine ordentliche Revision eines Erkenntnisses gem. dem VwGVG bzw. BAO und dem B-VG ermöglichen. Das Rechtsmittel gegen einen Bescheid ist die Beschwerde (Bescheidbeschwerde).
Das sind die
  • außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die
  • Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof
gem. dem B-VG, wenn vom Bundesverwaltungsgericht bzw. Bundesfinanzgericht die (ordentliche) Revision gegen seine Entscheidung nicht zugelassen wird.

BAO = Bundesabgabenordnung

B-VG = Bundes-Verfassungsgesetz

VwGVG = Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz

42.1.1. Das ordentliche Rechtsmittel

Ein Verwaltungsverfahren endet i.d.R. durch einen Bescheid.

Der Bescheid ist die förmliche Entscheidung einer Verwaltungsbehörde bzw. Abgabenbehörde. Er muss

die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) benennen, an die der Bescheid ergeht, und

  • die ausstellende Behörde,

  • das Datum der Ausstellung,

  • die Bezeichnung „Bescheid“,

  • einen Entscheidungstext (Spr...

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