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GesRZ 3, Juni 2019, Seite 131

Update: Reform der österreichischen Finanzmarktaufsicht

Dem am im Ministerrat beschlossenen Antrag des BMF betreffend die Reform der österreichischen Finanzmarktaufsicht (dazu Th. Barth, GesRZ 2018, 318) ist der Ministerialentwurf gefolgt (139/ME 26. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/ME/ME_00139/index.shtml), der am im Nationalrat einlangte. Die Begutachtungsfrist lief bis zum .

Der Ministerialentwurf sieht eine stärkere Trennung zwischen Regulierung und Aufsicht vor. Die Regulierung soll künftig im BMF erfolgen. Die Aufsicht hingegen soll in der FMA verbleiben und dort auch gebündelt werden. Die OeNB soll die Kompetenz zur Überwachung der Finanzmarktstabilität (makroprudentielle bzw makroökonomische Analyse) behalten. Dafür soll sie künftig auch Prüfaufträge an die FMA erteilen können, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben im Bereich der Finanzmarktstabilität oder im Krisenfall notwendig ist. Die FMA und die OeNB sollen zur Koordination dieser Aufgaben und des Informationsflusses eine bilaterale Vereinbarung (memorandum of understanding) abschließen und auch veröffentlichen. Auch organisatorisch soll es auf Ebene der FMA Änderungen geben. So sollen „im Hinblick auf eine quali...

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