Prinz

Personalverrechnung in der Praxis 2018

Rechtliche Grundlagen - Erläuterungen - Über 600 gelöste Beispiele

29. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3751-8

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Personalverrechnung in der Praxis 2018 (29. Auflage)

S. 137

10.1. Durchführung der Personalverrechnung

10.1.1. Erfassung

Die Personalverrechnung ist ein Teilbereich der Buchhaltung. Daher bilden Belege die Grundlage der Personalverrechnung. Es gilt das sog. „Belegprinzip“, d.h., ohne Belege darf keine Abrechnung durchgeführt werden.

In der Praxis finden folgende Belege Verwendung:

  • Zeiterfassungsausdrucke und Überstundenaufzeichnungen (Muster 8),

  • Schichtlisten,

  • Akkordzettel,

  • Reisespesenabrechnungen (Muster 10, Muster 11),

  • Montagescheine,

  • Provisionsabrechnungen

    u.a.m.

Aus diesen Aufzeichnungen werden die für die Personalverrechnung wichtigen Daten entnommen und – i.d.R. über Erfassung in einem Lohnverrechnungsprogramm – am Lohnkonto verbucht.

10.1.2. Verbuchung

Im Zuge der Personalverrechnung werden mehrere Ausfertigungen erstellt:

1.

Das Lohnkonto,

2.

der Buchungsbeleg,

3.

der Lohn- oder Gehaltsabrechnungsbeleg.

Darüber hinaus können – je nach Lohnverrechnungsprogramm – diverse weitere Auswertungen erstellt werden, die Informationen über die durchgeführte Abrechnung geben (z.B. Lohnartenjournal, Auszahlungsjournal, Lohnnebenkostenliste).

10.1.2.1. Das Lohnkonto

Der Arbeitgeber hat für jeden Arbeitnehmer spätestens ab dem 15. Tag des Monats, der dem Beginn des Dienstver...

Personalverrechnung in der Praxis 2018

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