Personalverrechnung in der Praxis 2018
29. Aufl. 2018
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S. 13710. Durchführung und Überwachung der Personalverrechnung
10.1. Durchführung der Personalverrechnung
10.1.1. Erfassung
Die Personalverrechnung ist ein Teilbereich der Buchhaltung. Daher bilden Belege die Grundlage der Personalverrechnung. Es gilt das sog. „Belegprinzip“, d.h., ohne Belege darf keine Abrechnung durchgeführt werden.
In der Praxis finden folgende Belege Verwendung:
Zeiterfassungsausdrucke und Überstundenaufzeichnungen (Muster 8),
Schichtlisten,
Akkordzettel,
Reisespesenabrechnungen (Muster 10, Muster 11),
Montagescheine,
Provisionsabrechnungen
u.a.m.
Aus diesen Aufzeichnungen werden die für die Personalverrechnung wichtigen Daten entnommen und - i.d.R. über Erfassung in einem Lohnverrechnungsprogramm - am Lohnkonto verbucht.
10.1.2. Verbuchung
Im Zuge der Personalverrechnung werden mehrere Ausfertigungen erstellt:
Das Lohnkonto,
der Buchungsbeleg,
der Lohn- oder Gehaltsabrechnungsbeleg.
Darüber hinaus können - je nach Lohnverrechnungsprogramm - diverse weitere Auswertungen erstellt werden, die Informationen über die durchgeführte Abrechnung geben (z.B. Lohnartenjournal, Auszahlungsjournal, Lohnnebenkostenliste).
10.1.2.1. Das Lohnkonto
Der Arbeitgeber hat für jeden Arbeitnehmer spätestens...