Prinz/Ortner W./Ortner H.

Personalverrechnung in der Praxis 2017

Rechtliche Grundlagen - Erläuterungen - Über 600 gelöste Beispiele

28. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3526-2

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Personalverrechnung in der Praxis 2017 (28. Auflage)

S. 1388

43.1. Pfändung von Bezügen

Zu einer Pfändung von Bezügen (Lohn- oder Gehaltspfändung) kann es u.a. dann kommen, wenn ein Arbeitnehmer (ein freier Dienstnehmer, → 43.1.8.2.) seinen im privaten Bereich liegenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

43.1.1. Wie kommt es zu einer Pfändung von Bezügen?

Das nachstehende Ablaufschema soll dies anhand eines Beispiels veranschaulichen:

S. 1389 ① Das Mahnverfahren (die Mahnklage) ist ein abgekürztes, obligatorisches Verfahren, das dem Kläger rasch und billig zu einem Exekutionstitel verhelfen soll. Es ist zwingend bei allen Klagen, die auf einen € 75.000,00 nicht übersteigenden Zahlungsanspruch auf Geld gerichtet sind.

Nach erster Prüfung der eingelangten Klage erlässt das Gericht ohne vorherige Verhandlung oder Anhörung der beklagten Partei einen bedingten Zahlungsbefehl.

Erhebt die beklagte Partei innerhalb einer 4-Wochen-Frist keinen Einspruch, wird der Zahlungsbefehl nach Ablauf der Einspruchsfrist vollstreckbar.

Erhebt der Beklagte binnen vier Wochen nach Zustellung gegen den Zahlungsbefehl Einspruch, tritt der Zahlungsbefehl außer Kraft. Nach einem Einspruch ist das ordentliche Verfahren einzuleiten und vom Gericht die vorbereitende Tagsatzung zur mündl...

Personalverrechnung in der Praxis 2017

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