Personalverrechnung in der Praxis 2017
28. Aufl. 2017
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S. 131838. Lohn- und Sozialdumping
38.1. Zielsetzung und Anwendungsbereich
Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG), BGBl I 2016/44, enthält Bestimmungen zur Sicherung der gleichen Lohnbedingungen für in Österreich tätige Arbeitnehmer. Zugleich soll gewährleistet werden, dass für inländische und ausländische Unternehmen die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten. Dementsprechend wurde eine Lohnkontrolle eingeführt.
Das LSD-BG gilt für
Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen,
die Beschäftigung von Arbeitskräften i.S.d. § 3 Abs. 4 Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG),
Beschäftigungsverhältnisse, auf die das Heimarbeitsgesetz 1960 anzuwenden ist,
Arbeitsverhältnisse der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter i.S.d. Landarbeitsgesetzes 1984 (mit Ausnahmen) (§ 1 Abs. 1 und 3 LSD-BG).
Ausgenommen sind u.a. Arbeitsverhältnisse
zum Bund ...;
zu Ländern, Gemeindeverbänden und Gemeinden;
zu Stiftungen, Anstalten oder Fonds, auf die die Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes sinngemäß anzuwenden sind (§ 1 Abs. 2 LSD-BG).
Grenzüberschreitende Sachverhalte
Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt das LSD-BG unbeschadet des auf das Arbeitsverhältnis sonst anzuwendenden Rechts auch für aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen W...