Personalverrechnung in der Praxis 2017
28. Aufl. 2017
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S. 125337. Außerbetriebliche Abrechnung
37.1. Allgemeines
Durch die Beschäftigung von Dienstnehmern entstehen dem Dienstgeber
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Lohnkosten | ||||||
Diese setzen sich zusammen aus | ||||||
Bruttolohn für die Arbeitszeit | Lohnnebenkosten | |||||
Diese setzen sich zusammen aus | ||||||
Lohn für bezahlte Ausfallzeiten | Sonderzahlungen | gesetzliche Sozialleistungen | sonstige Nebenkosten |
Die außerbetriebliche Abrechnung umfasst die Verrechnung
der einbehaltenen gesetzlichen Abzüge, die vom Dienstnehmer zu tragen sind, und
der gesetzlichen Sozialleistungen zuzüglich der sonstigen gesetzlichen Nebenkosten, die vom Dienstgeber zu tragen sind,
mit den entsprechend dafür vorgesehenen Stellen.
Der volle Umfang der außerbetrieblichen Abrechnung ist nachstehender Tabelle zu entnehmen:
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Außerbetriebliche Stellen | Außerbetriebliche Abrechnungen | |
Gebietskrankenkasse (als Träger der Krankenversicherung) | Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung | |
+ | Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung | |
+ | ev. Dienstgeberabgabe (→ 31.4.2.) | |
+ | ev. Betrieblicher Vorsorgebeitrag (→ 36.1.3.) | |
+ | ev. Auflösungsabgabe (→ 37.2.5.) | |
+ | ev. Service-Entgelt (→ 37.2.6.) | |
S. 1254Finanzamt | Lohnsteuer | |
+ | Dienstgeberbeitrag zum FLAF | |
+ | ev. Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag | |
Stadt(Gemeinde)kasse | + | Kommunalsteuer nur für das Bundesland ... |