Prinz/Ortner W./Ortner H.

Personalverrechnung in der Praxis 2017

Rechtliche Grundlagen - Erläuterungen - Über 600 gelöste Beispiele

28. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3526-2

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Personalverrechnung in der Praxis 2017 (28. Auflage)

S. 1205

36.1. Arbeitsrechtliche Bestimmungen

36.1.1. Rechtsgrundlage – Einzelfragen, Kommentare

36.1.1.1. Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über die betriebliche Mitarbeitervorsorge (Betriebliches Mitarbeiter- und SelbständigenvorsorgegesetzBMSVG) vom , BGBl I 2002/100, in der jeweils geltenden Fassung.

Die Betriebliche Mitarbeitervorsorge (die Abfertigung „neu“) ist ein verändertes Abfertigungs- bzw. Vorsorgesystem, welches anstelle des bisher leistungsorientierten Abfertigungssystems ein beitragsorientiertes System im Rahmen eines Kapitaldeckungsverfahrens regelt.

Die Betriebliche Mitarbeitervorsorge gem. BMVG ist mit in Kraft getreten und ist auf alle Arbeitsverhältnisse anzuwenden, deren vertraglicher Beginn nach dem liegt (§ 46 Abs. 1 BMSVG). Demnach gilt für Arbeitsverhältnisse, die vor dem begonnen haben, das bisher geltende Abfertigungsrecht (→ 33.3.) weiter, außer es wird eine Vereinbarung des Übertritts (→ 36.1.5.) in das „neue“ Abfertigungsrecht getroffen.

Das BMSVG (das geänderte BMVG) ist mit in Kraft getreten. Mit dieser Gesetzesänderung wurde die Einbeziehung der freien Dienstnehmer i.S.d. ASVG in die Betriebliche Mitarbeitervorsorge vorgenommen (vgl. § 1 Abs. 1a BMSVG).

Freie Dienstnehmer i.S.d. ASVG (→ 31.8.1.) ...

Personalverrechnung in der Praxis 2017

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