Personalverrechnung in der Praxis 2017
28. Aufl. 2017
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S. 907. Einführung in das Einkommensteuergesetz
7.1. Geltungsbereich
Das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988), Bundesgesetz vom , BGBl 1988/400,
regelt die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (→ 2.3.) (§ 1 Abs. 1 EStG).
Das EStG enthält Bestimmungen darüber, welche natürlichen Personen mit welchen Einkünften - und wie diese berechnet werden - in Österreich steuerpflichtig sind.
Für alle bundes-, landes- und gemeindegesetzlich geregelten Abgaben, zu denen auch die Einkommensteuer gehört, regelt die Bundesabgabenordnung (BAO, BGBl 1961/194) das Verfahren zur Erhebung und zur Einhebung.
7.2. Unbeschränkte und beschränkte Einkommensteuerpflicht
Das EStG teilt von vornherein - unabhängig von der Art der Einkünfte und von der Staatsangehörigkeit - alle natürlichen Personen in
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unbeschränkt steuerpflichtige Personen (sog. Steuerinländer) | und in | |
Es macht dies davon abhängig, ob die natürliche Person im Inland | ||
einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 1 Abs. 2 EStG); | weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 1 Abs. 3 EStG). Darüber hinaus muss die natürliche Person Inlandseinkünfte i.S.d. § 98 EStG erzielen. | |
Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit der Begründung eines Wohnsitzes oder ... |