Personalverrechnung in der Praxis 2017
28. Aufl. 2017
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S. 18614. Freibeträge und Absetzbeträge des Arbeitnehmers
14.1. Allgemeines
Zu den Steuerermäßigungen des Arbeitnehmers gehören
bestimmte Werbungskosten (→ 14.1.1.),
Sonderausgaben (→ 14.1.2.) und
außergewöhnliche Belastungen (→ 14.1.3.).
Dabei handelt es sich um sog. Freibeträge, die zu einer Verminderung der Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer führen.
Darüber hinaus stehen dem Arbeitnehmer bestimmte
Absetzbeträge (→ 14.1.4.)
zu, welche die ermittelte Lohnsteuer reduzieren.
Für die Beantragung dieser Steuerermäßigungen ist das amtliche Formular L 1 und als Ausfüllhilfe dazu das Formular L 2 zu verwenden.
Freibeträge und Absetzbeträge werden zum Teil direkt im Rahmen der Lohnverrechnung - automatisch oder auf Antrag des Arbeitnehmers - durch den Arbeitgeber berücksichtigt. Einige Freibeträge und Absetzbeträge können vom Arbeitnehmer erst im Rahmen der Veranlagung (→ 15.) geltend gemacht werden.
14.1.1. Werbungskosten
14.1.1.1. Definition und Berücksichtigung
Werbungskosten sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen (§ 16 Abs. 1 EStG).
Darunter fallen alle Aufwendungen oder Ausgaben, die mit der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers unmittelbar zusammenhängen und von ...