Personalverrechnung in der Praxis 2017
28. Aufl. 2017
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S. 11. Einleitung
Die Arbeiten, die der Dienstgeber bedingt durch die Beschäftigung von Dienstnehmern zu erledigen hat, werden in der Personalabteilung durchgeführt.
Aufgabenbereiche der Personalabteilung sind u.a.
der Personaleinsatz,
die Personalverwaltung,
die Personalführung,
die Personalausbildung,
die Personalbetreuung.
Ein Aufgabenbereich der Personalverwaltung ist i.d.R.
die Personalverrechnung.
1.1. Aufgaben der Personalverrechnung
Die Personalverrechnung umfasst die gesamte Abrechnung aller Bezugsarten der in einem Betrieb beschäftigten Dienstnehmer.
Bei den Abrechnungen sind u.a. neben den verschiedenen Gesetzen die Kollektivverträge und bestehende Betriebsvereinbarungen zu beachten.
Pro Abrechnungsperiode (Monat) ist die
Tabelle in neuem Fenster öffnen
innerbetriebliche Abrechnung | und die | außerbetriebliche Abrechnung |
durchzuführen.
1.1.1. Innerbetriebliche Abrechnung
Die innerbetriebliche Abrechnung umfasst:
Die Ermittlung des Grundbezugs:
Gehalt bei Angestellten,
Lohn bei Arbeitern,
Entschädigung bei Lehrlingen
u.a.m.
Die Ermittlung zusätzlicher Bezugsbestandteile:
Sachbezüge,
Feiertags-, Kranken- und Urlaubsentgelte,
Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen,
Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge,
Überstundenentlohnung,
Sond...