Arnold/Ludwig (Hrsg)

Stiftungshandbuch

Stiftungsrechtliche und steuerliche Bestimmungen Österreich und Liechtenstein

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3766-2

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Stiftungshandbuch (3. Auflage)

S. 18912. Laufende Besteuerung der Privatstiftung

12.1. Allgemeines

12/1

Die Privatstiftung unterliegt als juristische Person des privaten Rechts der Körperschaftsteuer. Da eine Privatstiftung ihren Sitz zwingend im Inland haben muss, ist sie unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs 2 Z 1 KStG). Hat die Privatstiftung ihren Ort der Geschäftsleitung im Ausland, ist sie doppelt ansässig und unterliegt regelmäßig auch im Ausland der unbeschränkten Steuerpflicht.

12/2

Aus ertragsteuerlicher Sicht kann eine Privatstiftung als eigennützig, gemeinnützig oder betrieblich eingestuft werden. Eigennützige Privatstiftungen werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen nach Maßgabe von § 13 KStG besteuert (§ 5 Z 11 KStG). Gemeinnützige Privatstiftungen sind solche, die aufgrund ihrer Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Gemeinnützige Privatstiftungen werden aufgrund § 5 Z 6 KStG aus der unbeschränkten Steuerpflicht ausgenommen und fallen gem § 1 Abs 3 Z 3 iVm § 21 Abs 2 und 3 KStG in die beschränkte Steuerpflicht zweiter Art. Privatstiftungen, die die Voraussetzungen des § 4d EStG erfüllen und damit als betriebliche Privatstiftungen gelten, unterliegen gr...

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