Stiftungshandbuch
3. Aufl. 2022
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S. 1498. Stiftungsprüfer
8.1. Organstellung
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Der Stiftungsprüfer ist eines der zwingenden Organe der Privatstiftung. Sein Aufgabenbereich ist mit dem des Abschlussprüfers einer Kapitalgesellschaft vergleichbar. Der Umstand, dass der Stiftungsprüfer – im Gegensatz zum Abschlussprüfer – Organ der Privatstiftung ist, stellt eine Besonderheit dar, die einerseits die Bedeutung des Stiftungsprüfers unterstreichen soll, andererseits aber auch zum Ausdruck bringt, dass sein Aufgabenbereich umfassender als der eines Abschlussprüfers ist. Dem Stiftungsvorstand wird mit dem Stiftungsprüfer ein zwingendes Kontrollorgan an die Seite gestellt; die staatliche Aufsicht ist dafür bei der Privatstiftung zurückgedrängt.
8.2. Eignung und Unvereinbarkeit
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Gem § 20 Abs 2 PSG dürfen zum Stiftungsprüfer nur beeidete Wirtschaftsprüfer und Steuerberater oder Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften oder beeidete Buchprüfer und Steuerberater oder Buchprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften bestellt werden. Die Regelung ist insoweit überholt, als § 1 Abs 1 WTBG 2017 nur mehr zwischen Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern unterscheidet. Als Stiftungsprüfer können daher nur mehr Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften be...