Der Zweitwohnsitz im österreichischen Recht
5. Aufl. 2023
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S. 79Anhang: Rechtsquellenregister
Die unten angeführten 100 ausgewählten Rechtsquellen (gesetzliche Vorschriften und Entscheidungen der Höchstgerichte sowie Landesverwaltungsgerichte) bieten einen Überblick zur aktuellen Rechtslage beim Erwerb und bei der Nutzung eines Freizeit- oder Zweitwohnsitzes in Österreich:
R 1
§ 13 Abs 1 TROG: Freizeitwohnsitze sind Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisses dienen, sondern zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erholungszwecken verwendet werden.
§ 5 Z 17 SROG: Zweitwohnung und Verwendung als Zweitwohnung:
Zweitwohnung: Wohnung, die nicht verwendet wird:
als Hauptwohnsitz,
für die touristische Beherbergung von Gästen,
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, wie etwa die Bewirtschaftung von Almen oder Forstkulturen,
für Zwecke der Ausbildung oder der Berufsausübung, soweit dafür ein dringendes Wohnbedürfnis besteht,
für Zwecke der notwendigen Pflege oder Betreuung von Menschen,
für sonstige Zwecke, die den Raumordnungszielen gemäß § 2 Abs 1 Z 1 und 7 lit b und d nicht entgegen...