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Prinz

Personalverrechnung: eine Einführung 2021

Rechtliche Grundlagen. Erläuterungen. Gelöste Beispiele

29. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4252-9

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Dokumentvorschau
Personalverrechnung: eine Einführung 2021 (29. Auflage)

S. 38120. Veranlagungsverfahren und Freibetragsbescheid

20.1. Allgemeines

Das EStG sieht vor, dass Freibeträge grundsätzlich im Zuge der Veranlagung beim Wohnsitzfinanzamt geltend gemacht werden.

Beispielhafte Darstellung des Veranlagungsverfahrens


Tabelle in neuem Fenster öffnen
2020
2021
2022
2023
ⒸⒹ

Das Wohnsitzfinanzamt führt im Kalenderjahr 2021 für das Kalenderjahr 2020 eine Veranlagung (→ 20.3.) durch. Im Zuge der Veranlagung finden geltend gemachte Freibeträge (→ 20.2.) Berücksichtigung.

Nach der Durchführung der Veranlagung für 2020 erhält der Arbeitnehmer

Ⓐ einen Einkommensteuerbescheid (Veranlagungsbescheid = Mitteilung über die Erledigung und über das Ergebnis der Veranlagung 2020),

Ⓑ ev. einen Vorauszahlungsbescheid (nur bei einer Pflichtveranlagung, → 20.3.2.) für das Kalenderjahr 2021 und Folgejahre,

Ⓒ ev. einen Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr 2022 (dieser enthält grundsätzlich jene Freibeträge, die bei der Veranlagung 2020 berücksichtigt worden sind) und

Ⓓ ev. eine Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber für das Kalenderjahr 2022 (diese enthält die im Freibetragsbescheid angeführten Freibeträge).

20.2. Freibeträge

Zu den Steuerermäßigungen, die grundsätzlich auf Antrag (amtliches Formular L 1) des Arbeitneh...

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