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Prinz

Personalverrechnung: eine Einführung 2021

Rechtliche Grundlagen. Erläuterungen. Gelöste Beispiele

29. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4252-9

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Dokumentvorschau
Personalverrechnung: eine Einführung 2021 (29. Auflage)

S. 133. Abgabenrecht

3.1. Sozialversicherung – Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

3.1.1. Sparten der Sozialversicherung

Die Sozialversicherung umfasst die


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1.
Krankenversicherung,
geregelt im ASVG (für Dienstnehmer),
2.
Unfallversicherung,
3.
Pensionsversicherung,
4.
Arbeitslosenversicherung,
geregelt im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG).

ad 1. Die Krankenversicherung übernimmt vor allem die Kosten für

  • Sachleistungen, z. B. für Krankenbehandlung, Anstaltspflege und

  • Geldleistungen, z. B. in Form von Krankengeld (→ 13.2.) oder Wiedereingliederungsgeld (→ 13.5.).

ad 2. Die Unfallversicherung

  • verhütet Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und

  • behandelt deren Folgen;

  • vergütet teilweise die Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen durch Krankheit bzw. nach Unfällen.

ad 3. Die Pensionsversicherung gewährt Geldleistungen aus dem Titel

  • des Alters,

  • der Arbeitsunfähigkeit und

  • des Todes.

ad 4. Die Arbeitslosenversicherung gewährt u. a. Geldleistungen in Form von

  • Arbeitslosengeld,

  • Altersteilzeitgeld (→ 15.8.3.),

  • Teilpension (→ 15.8.4.),

  • Bildungsteilzeitgeld (→ 15.7.2.) und

  • Weiterbildungsgeld (→ 15.7.1.).

3.1.2. Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Das ASVG kennt die


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Pflichtversicherung
freiwillige Versicherung
Vollversicherung
Teilversicherung
Selbstversicherung
Weiterversicherung
Höherversicherung
Formalve...

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