Personalverrechnung: eine Einführung 2019
27. Aufl. 2019
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S. 260
16.1. Allgemeines
Für einige Personengruppen sieht der Gesetzgeber andere als die für Arbeiter, Angestellte und Lehrlinge vorgesehenen Abrechnungsbestimmungen vor. Im Bereich des
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Darüber hinaus finden in diesem Teil
die Aushilfskräfte (→ 16.7.),
die Ferialpraktikanten (→ 16.8.),
die Behinderten (→ 16.10.),
die älteren Personen (→ 16.11.) und
die Personen mit geringem Entgelt (→ 16.12.)
abgabenrechtliche Behandlung.
16.2. Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer
Das EStG teilt – wie bereits im Punkt 3.2.1. dargestellt – alle steuerpflichtigen Arbeitnehmer in
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unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer (sog. Steuerinländer) | und in | beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer (sog. Steuerausländer). |
↓ | ↓ | |
Für diese Arbeitnehmer sind die Bezüge normal zu versteuern. | Für diese Arbeitnehmer ist der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nicht zu berücksichtigen. |
S. 261Für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer wird kein Freibetragsbescheid (→ 20.1.) ausgestellt.
Die abgabenrechtliche Behandlung der ...