Personalverrechnung: eine Einführung 2019
27. Aufl. 2019
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S. 169
12.1. Allgemeines
Neben den im Punkt 11. behandelten Sonderzahlungen (Remunerationen) gibt es noch Sonderzahlungen mit einer besonderen (anderen) abgabenrechtlichen Behandlung.
Dazu zählen u. a. die
freiwilligen Abfertigungen und gleichartige Zahlungen (→ 17.2.3.3.),
gesetzliche bzw. kollektivvertragliche Abfertigungen (→ 17.2.3.1., → 17.2.3.2.),
Ersatzleistungen für Urlaubsentgelt (→ 14.2.10.)
und die in diesem Abschnitt behandelten
Einmalprämien,
Jubiläumszuwendungen,
Prämien für Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge,
sozialen Zuwendungen.
Darüber hinaus finden in diesem Abschnitt die sog. Nachzahlungen und die Vergleichssummen Behandlung.
12.2. Einmalprämien – Einmalzahlungen
12.2.1. Sozialversicherung
Sonderzahlungen sind Bezüge, die
regelmäßig, aber in größeren Zeiträumen als den Beitragszeiträumen gewährt werden (§ 49 Abs. 2 ASVG).
Demzufolge sind Sonderzahlungen Zuwendungen, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit in bestimmten, über die (monatlichen) Beitragszeiträume hinausreichenden Zeitabschnitten wiederkehren. Hinsichtlich der Regelmäßigkeit ist zuerst zu prüfen, ob Gesetze, Kollektivverträge bzw. Vereinbarungen eine Regelmäßigkeit vorsehen. Ist dies nicht der Fall, muss bei bereits wiederholt erfolgten Zahlungen beurteilt werden, o...