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Prinz

Personalverrechnung: eine Einführung 2019

27. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3932-1

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Personalverrechnung: eine Einführung 2019 (27. Auflage)

S. 15211. Abrechnung von Sonderzahlungen

11.1. Allgemeines


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Sonderzahlungen sind Bezüge, die dem Dienstnehmer
in größeren Zeitabständen als den normalen Abrechnungszeiträumen (i. d. R. Jahr für Jahr)
oder auch nur einmalig
ausbezahlt werden.
Beispiele dafür sind:
die Urlaubsbeihilfe,
In diesem Abschnitt werden nur diese Sonderzahlungen behandelt.
die Weihnachtsremuneration,
das Bilanzgeld,
die Jubiläumszuwendung (→ 12.3.),
die Urlaubsabgeltung (→ 14.2.10.),
die Abfertigung (→ 17.2.3.)
u. a. m.

Die unterschiedlichen arbeits- und abgabenrechtlichen Bestimmungen machen es notwendig, dass in diesem Teil nur die zumindest jährlich wiederkehrenden Sonderzahlungen (Remunerationen) behandelt werden.

11.2. Arbeitsrechtliche Bestimmungen

11.2.1. Anspruch, Höhe und Fälligkeit

Anspruch, Höhe und Fälligkeit der Sonderzahlungen richten sich nach

  • Gesetzen,

  • Kollektivverträgen,

  • Mindestlohntarifen,

  • Betriebsvereinbarungen,

  • Einzeldienstverträgen oder nach

  • freiwilligen Regelungen.

Am häufigsten sind Sonderzahlungen in den Kollektivverträgen geregelt.

Die Urlaubsbeihilfe und die Weihnachtsremuneration betragen i. d. R. je einen Monatsgehalt oder Monatslohn pro Kalenderjahr.

S. 15311.2.2. Aliquotierung der Sonderzahlungen

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