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ASoK 11, November 2021, Seite 417

Entlassung einer Dienstnehmerin wegen Missachtung der angeordneten Absonderung als Corona-Verdachtsfall

Die klagende Dienstnehmerin wurde am auf SARS-CoV-2 getestet. Obwohl sie bei dieser Gelegenheit eine Absonderungsanordnung erhielt und ihr auch klar war, dass Absonderungen dazu dienen, dass die Leute zu Hause bleiben, um niemanden anzustecken, ging sie am – eigenmächtig und ohne den Dienstgeber über den Test und die Anordnung zu informieren – normal zur Arbeit. Am in der Früh lag ein positives Testergebnis der Klägerin vor. Daraufhin wurden von der Gesundheitsbehörde unverzüglich alle in der Abteilung der Klägerin tätigen Personen (insgesamt 23 Mitarbeiter) für 14 Tage in Quarantäne geschickt. Die Beklagte sprach am zu Mittag die Entlassung der Klägerin aus.

Die Vorinstanzen wiesen das auf Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses gerichtete Klagebegehren übereinstimmend ab. Nach deren Ansicht setzte die Dienstnehmerin den Entlassungstatbestand der Vertrauensunwürdigkeit, weil sie zum Dienst erschien, obwohl sie anlässlich einer Testung über die Gesundheitsbehörde am Vortag die Anordnung erhalten hatte, die Wohnung zur Verhinderung einer möglichen Verbreitung von SARS-CoV-2 bis zum Vorliegen des Testergebnisses nicht zu verlassen.

Der OGH wies die außerordentliche Revision...

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