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Corona: Verschärfungen am Arbeitsplatz
Masken, 3-G-Regel, Impfpflicht etc
Die 3. COVID-19-MV erlaubt unter anderem in Bezug auf die Vorlage eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr am Arbeitsplatz in begründeten Fällen die Erlassung strengere Regelungen, als sie die Verordnung selbst vorsieht. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist und welche Verschärfungen dabei möglich sind, lässt die Verordnung aber offen.
1. Einleitung
In Bezug auf das Vorliegen eines geringen epidemiologischen Risikos kann zwischen dem Immun- und dem Infektionsstatus einer Person unterschieden werden. Während das Innehaben des bzw eines Immunstatus ein Vorhandensein von Abwehrkräften (Antikörpern) vermittelt, bedeutet ein negativer Infektionsstatus, dass keine Infizierung mit dem Virus vorliegt. Der Immunstatus kann durch eine Impfung oder durch Infektion mit dem Virus erlangt werden. Ein (aktuell) negativer Infektionsstatus wird durch einen Test (PCR- oder Antigentest) nachgewiesen. Der Infektionsstatus ist daher eine Momentaufnahme, während die Innehabung eines Immunstatus für längere Zeit andauert. Der Impfstatus ist demzufolge eine Unterkategorie des Immunstatus. Die Innehabung eines Immunstatus schließt einen positiven Infektionsstatus allerdings nicht aus...