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Ortner/Ortner

Personalver­rechnung: eine Einführung 2012

Rechtliche - Grundlagen Erläuterungen - Gelöste Beispiele

20. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2032-9

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Dokumentvorschau
Personalver­rechnung: eine Einführung 2012 (20. Auflage)

S. 343Teil 20: Veranlagungsverfahren und Freibetragsbescheid

20.1. Allgemeines

Das EStG sieht vor, dass Freibeträge grundsätzlich im Zuge der Veranlagung beim Wohnsitzfinanzamt geltend gemacht werden.

Beispielhafte Darstellung des Veranlagungsverfahrens:

Das Wohnsitzfinanzamt führt im Kalenderjahr 2012 für das Kalenderjahr 2011 eine Veranlagung (→ 20.3.) durch. Im Zuge der Veranlagung finden geltend gemachte Freibeträge (→ 20.2.) Berücksichtigung.

Nach der Durchführung der Veranlagung 2011 erhält der Arbeitnehmer

1

einen Einkommensteuerbescheid (Veranlagungsbescheid = Mitteilung über die Erledigung und über das Ergebnis der Veranlagung 2011),

2

ev. einen Vorauszahlungsbescheid (nur bei einer Pflichtveranlagung, → 20.3.2.) für das Kalenderjahr 2012 und Folgejahre,

3

ev. einen Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr 2013 (dieser enthält grundsätzlich jene Freibeträge, die bei der Veranlagung 2011 berücksichtigt worden sind)2) und

4

ev. eine Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber für das Kalenderjahr 2013 (diese enthält die im Freibetragsbescheid angeführten Freibeträge).

1) Die Veranlagung für 2011 kann spätestens bis beantragt werden.

2) Der Freibetragsbescheid ist nur eine vorläufige Maßnah...

Personalver­rechnung: eine Einführung 2012

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