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Ortner/Ortner

Personalver­rechnung: eine Einführung 2012

Rechtliche - Grundlagen Erläuterungen - Gelöste Beispiele

20. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2032-9

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Personalver­rechnung: eine Einführung 2012 (20. Auflage)

S. 21

3.1. Sozialversicherung – Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

3.1.1. Sparten der Sozialversicherung

Die Sozialversicherung umfasst die


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1. Krankenversicherung,
2. Unfallversicherung,
3. Pensionsversicherung,
4. Arbeitslosenversicherung,
geregelt im ASVG (für Dienstnehmer),
geregelt im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG).

ad 1. Die Krankenversicherung übernimmt vor allem die Kosten für

  • Sachleistungen, z. B. für Krankenbehandlung, Anstaltspflege und

  • Geldleistungen, z. B. in Form von Krankengeld (→ 13.2.).

ad 2. Die Unfallversicherung

  • verhütet Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und

  • behandelt deren Folgen;

  • vergütet teilweise die Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen durch Krankheit bzw. nach Unfällen.

ad 3. Die Pensionsversicherung gewährt Geldleistungen aus dem Titel

  • des Alters,

  • der Arbeitsunfähigkeit und

  • des Todes.

ad 4. Die Arbeitslosenversicherung gewährt u. a. Geldleistungen in Form von

S. 223.1.2. Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Das ASVG kennt die

3.1.2.1. Pflichtversicherung
3.1.2.1.1. Geltungsbereich

Das ASVG regelt die Allgemeine Sozialversicherung im Inland beschäftigter Personen. Als im Inland beschäftigt gelten unselbständig Erwerbstätige, deren Beschäftigungsort im Inland gelegen ist. Die österreichische Staatsbürgersc...

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