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Ortner/Ortner

Personalverrechnung: eine Einführung 2011

Rechtliche - Grundlagen Erläuterungen - Gelöste Beispiele

19. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1852-4

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Dokumentvorschau
Personalverrechnung: eine Einführung 2011 (19. Auflage)

S. 261

17.1. Arten der Beendigung von Dienst- und Lehrverhältnissen

Die Beendigung kann nur durch nachstehende Tatbestände oder Auflösungserklärungen erfolgen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bei einem Dienstverhältnis durch
Zeitablauf bei einem
befristeten Dienst-
verhältnis (→ 17.1.1.),
einvernehmliche Lösung
(→ 17.1.3.),
Lösung während der
Probezeit (→ 17.1.4.),
Kündigung (→ 17.1.5.),
Tod des Dienstnehmers
(→ 17.1.2.),
Entlassung (→ 17.1.6.),
vorzeitigen Austritt
(→ 17.1.7.).
Bei einem Lehrverhältnis durch
Ablauf der Lehrzeit
(→ 17.1.1.),
einvernehmliche Lösung
(→ 17.1.3.),
Lösung während der
Probezeit (→ 17.1.4.),
Vorliegen bestimmter
Endigungsgründe
(→ 17.1.8.),
vorzeitige Lösung
(→ 17.1.9.),
außerordentliche Auflösung
(→ .).
Diese Tatbestände führen
automatisch zur Beendi-
gung des Dienst(Lehr)-
verhältnisses.
Diese Beendigungsarten bedürfen
einer rechtsgeschäftlichen Erklärung, die
von beiden Parteien
(Dienstgeber, Dienst-
nehmer) überein-
stimmend
von einer Partei einseitig
abgegeben wird.

17.1.1. Zeitablauf bei einem befristeten Dienstverhältnis – Ablauf der Lehrzeit

Ein auf eine bestimmte Zeit eingegangenes Dienstverhältnis (Lehrverhältnis) endet grundsätzlich mit Ablauf der gesetzlich festgelegten Zeit (z. B. Lehrzeit) oder der vertraglich vereinbarten Zeit (z. B. Saisonende).

Vor Ablauf der Zeit kann ei...

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