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Paulitsch

Praxishandbuch Hausdurchsuchung

2. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4000-6

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Dokumentvorschau
Praxishandbuch Hausdurchsuchung (2. Auflage)

S. 53. Hausdurchsuchung in Strafverfahren

3.1. Einleitung

Gemäß § 2 Abs 1 StPO sind Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Aufgaben verpflichtet, jeden ihnen zur Kenntnis gelangten Anfangsverdacht einer Straftat, die nicht bloß auf Verlangen einer hiezu berechtigten Person zu verfolgen ist, in einem Ermittlungsverfahren von Amts wegen aufzuklären. Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn auf Grund bestimmter (konkreter) Anhaltspunkte angenommen werden kann, dass eine Straftat begangen worden ist (§ 1 Abs 3 StPO). Bloße Vermutungen, vage Hinweise oder Spekulationen begründen keinen Anfangsverdacht. Die Staatsanwaltschaft hat zudem das Ermittlungsverfahren zu leiten und für die zur Entscheidung über das Einbringen der Anklage notwendigen Ermittlungen zu sorgen. Hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat lösen daher die unbedingte und ermessensfreie Pflicht der Strafverfolgungsbehörden aus, nach den Bestimmungen der StPO tätig zu werden.

Das Ermittlungsverfahren dient dazu, den Sachverhalt und den Tatverdacht durch Ermittlungen so weit zu klären, dass die Staatsanwaltschaft über Anklage, Rücktritt von der Verfolgung oder Einstellung des Verfahrens entscheiden kann, sowie dazu, im Fall der Anklag...

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