Datenschutz für Vereine
2. Aufl. 2023
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S. 353. Rechtsgrundlagen vereinsspezifischer Verarbeitungen
3.1. Die Vereinsmitgliedschaft als sensibles Datum
Die Vereinsmitgliedschaft führt zu einem Vertragsverhältnis mit dem Verein. Vereinsmitglieder haben Rechte und Pflichten und unterwerfen sich bei ihrem Beitritt den Statuten des Vereins.
Die Mitgliedschaft in einem Verein kann unter Umständen Rückschlüsse auf bestimmte „sensible Daten“ geben. So ist die Mitgliedschaft in einem weltanschaulichen, politischen oder kirchlichen Verein ein deutlicher Hinweis auf das Vorliegen einer politischen Einstellung oder einer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung, die Mitgliedschaft in einer Selbsthilfeorganisation für kranke oder behinderte Menschen ein Indiz für das Vorliegen von Gesundheitsdaten. Die Mitgliedschaft in Lesben-, Schwulen- oder Transgenderorganisationen kann einen Hinweis auf die sexuelle Orientierung liefern und ist ebenfalls als sensibles Datum zu betrachten.
Hier gilt wie bei allen sensiblen Daten: Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbe...