Praxishandbuch Arbeitsvertragsgestaltung
2. Aufl. 2019
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S. 91Teil 2: Arbeitsvertragsklauseln
1. Beginn des Dienstverhältnisses
1.1. Formulierungsvorschlag
Das Dienstverhältnis beginnt am __________
Alternative I:
Das Dienstverhältnis hat am __________ begonnen. Mit diesem Vertrag werden die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus diesem bereits bestehenden Dienstverhältnis geregelt.
Alternative II:
Das Dienstverhältnis beginnt am __________
Alle dienstzeitabhängigen Ansprüche berechnen sich aber nach dem __________ als ursprünglichem Beginn des Dienstverhältnisses.
Alternative III:
Es wird vereinbart, dass für alle zeitabhängigen Ansprüche der __________ als Eintrittsdatum gilt.
1.2. Rechtliche Grundlagen
Den Beginn des Arbeitsverhältnisses vertraglich exakt zu fixieren, empfiehlt sich aufgrund der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Ausstellung eines Dienstzettels: Der Beginn des Arbeitsverhältnisses muss im Dienstzettel gem § 2 Abs 2 Z 3 AVRAG angegeben sein.
Der Beginn des Dienstverhältnisses richtet sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung und muss nicht unbedingt mit dem Tag des Dienstantrittes übereinstimmen. Grundsätzlich beginnt das Dienstverhältnis aber mit dem ersten Tag der Arbeitsaufnahme. IdR liegt zwischen Abschluss des Arbeitsvertrages un...