ASoK-Spezial Arbeitsrecht 2023
1. Aufl. 2023
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2. Aktuelle Judikatur
Im Judikaturteil werden wichtige neue Entscheidungen insbesondere der Höchstgerichte und deren Konsequenzen für die Praxis erörtert. In Einzelfällen werden auch Entscheidungen aus dem Jahre 2021 besprochen, wenn deren Veröffentlichung erst 2022 erfolgt ist und auf Grund der Bedeutung eine Besprechung geboten erscheint.
2.1. Krankenstand
2.1.1. Kann der AG nach einer vom AN erlittenen Verletzung wegen einem Sturz mit dem Fahrrad die Zahlung des Krankenentgelts verweigern?
Der Anspruch auf das Krankenentgelt entfällt, wenn der Krankenstand vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde (§ 2 Abs 1 EFZG und § 8 Abs 1 AngG).
Vorsatz liegt bei absichtlichem Bewirken einer Krankheit oder eines Unfalls vor. Die vorsätzliche bzw absichtliche Herbeiführung einer Arbeitsunfähigkeit spielt in der Praxis eine eher geringe Rolle. Fügt sich etwa der AN eine Verletzung zu, um sich eine Versicherungsleistung zu erschleichen, so besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Bei einem von Anfang an untauglichen Selbstmordversuch hat der AN eine Arbeitsunfähigkeit zumindest bewusst in Kauf genommen (bedingter Vorsatz) und es ist daher von einem vorsätzlich herbeigeführten Krankenstand ohne Entgeltanspruch a...