ASoK-Spezial Arbeitsrecht 2022
1. Aufl. 2022
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3. Zusammenfassung weiterer wichtiger Gerichtsentscheidungen
Wie konkret hat das Vorbringen eines AN in der Klage zu einem verpönten Kündigungsmotiv zu erfolgen?
Eine Kündigung kann mittels Klage angefochten werden, wenn die Kündigung wegen der offenbar nicht unberechtigten Geltendmachung vom AG in Frage gestellter Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis durch den AN erfolgt ist (§ 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG).
Die Behauptungen, der AG habe die Unternehmens- und Mitarbeiterführung vernachlässigt, die Einschulung sei schlecht erfolgt, die dienstälteren Mitarbeiter seien unhöflich und pflegten einen schlechten Umgang mit den neuen Mitarbeitern, seien nicht teamfähig, wollten selbst gut dastehen und zeigten merkwürdige Machtgebärden, reichen für die Geltendmachung nicht offenbar unberechtigter, vom AG in Frage gestellter Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis durch den AN nicht aus.
Hat der AN trotz Belehrung und Aufforderung durch das Gericht sein Vorbringen nicht konkretisiert und nicht dargelegt, welche Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag er seiner Meinung nach geltend gemacht habe, so ist die Klage unschlüssig und daher (ohne weitere inhaltliche Prüfung des Vorbringens) abzuweisen.
Es ist also eine konkrete Bezeichnung des ...