ASoK-Spezial Arbeitsrecht 2022
1. Aufl. 2022
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S. 9
1.1. Angleichung Arbeiter/Angestellte zu den Kündigungsbestimmungen
Allgemeines
Die „Angleichung von Arbeitern und Angestellten“ (nach dem Modell der SPÖ) wurde im Nationalrat am (von SPÖ, Grünen und FPÖ) beschlossen. Eine Einigung der Sozialpartner zu den für diese „Angleichung“ erforderlichen Änderungen in etlichen Gesetzen wurde zuvor (entgegen den bisherigen Gepflogenheiten) nicht abgeschlossen. Die Gleichstellung im Bereich des Krankenstandsrechts ist mit in Kraft getreten. Insbesondere in den Bereichen Entlassungsrecht, Betriebsrat und Kollektivvertragswesen ist es bei der Trennung in Arbeiter und Angestellte geblieben. Eine durchgehende und somit echte Angleichung würde die Schaffung eines einheitlichen AN-Begriffes voraussetzen.
Das „Angleichungspaket 2017“ sieht insbesondere eine Vereinheitlichung der Kündigungsbestimmungen vor. Die bisherigen Kündigungsregelungen für Arbeiter (nach § 77 GewO 1859 und nach ca 300 KV) sollten ursprünglich mit außer Kraft treten. Auf Grund der Corona-Krise wurden zwei Verschiebungen vorgenommen (zunächst auf und schließlich auf ). Der nunmehr mit (§ 1503 Abs 19 ABGB) in Kraft getretene § 1159 ABGB regelt die Kündigung von ...