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Aktuelles von der FMA
Die FMA hat am angekündigt, die ECV 2007 mit Jahresende 2017 aufzuheben. Eine Nachfolgeregelung wird es nicht geben. Seit dem Inkrafttreten der ersten ECV im Jahr 2001 wurden die rechtlichen Regelungen präzisiert und hat sich eine gelebte Rechtspraxis entwickelt. Zusammen mit den umfangreichen Guidance-Instrumenten der ESMA sieht die FMA damit keine Notwendigkeit mehr für eine entsprechende Verordnung; die gesetzliche Grundlage des ehemaligen § 82 Abs 5 BörseG 1989 bleibt in Gestalt des künftig geltenden § 119 Abs 4 BörseG 2018 aufrecht.