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GesRZ 6, Dezember 2017, Seite 343

Kapitalmarktforum an der Wiener Börse AG

Am fand in der Säulenhalle der Börse Wien das Kapitalmarktforum statt. Thema der Veranstaltung waren die neuen Delisting-Regelungen, die mit dem BörseG 2018 in Kraft treten (vgl Durstberger/Nicolussi, Entwurf zur Umsetzung der MiFID II, GesRZ 2017, 76).

Zu Beginn gab Christian Nowotny (Wirtschaftsuniversität Wien) einen Überblick über die Regelung. Er strich eingangs den Anwendungsbereich hervor: Es gehe um den Rückzug von Beteiligungspapieren iSd ÜbG vom Amtlichen Handel. Wesentliches Ziel sei der Anlegerschutz und damit die Abgeltung des Wertverlustes, der sich aufgrund der fehlenden Handelbarkeit ergebe. Das Gesetz sieht keine Regelungen vor, von wem die Initiative für ein Delisting auszugehen hat. Vor allem in Fällen, in denen die Initiative vom Vorstand ausgeht, kann sich die Frage stellen, ob auch die Gesellschaft selbst das Pflichtangebot stellen könne. Dies sei vor dem Hintergrund des Erwerbs eigener Aktien zu beantworten. Für die Festlegung des Angebotspreises, also den Kern des Anlegerschutzes und die Abgeltung des Wertverlustes, wurde auf die Regelungen des ÜbG verwiesen. Ebenso zur Möglichkeit, die Angemessenheit des Preises überprüfen zu lassen.

Im Anschluss referierte Christo...

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