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Teilbetriebe in M&A-Transaktionen
Ein Beitrag zum Unternehmensbegriff des § 38 UGB und des § 1409 ABGB
Der nachstehende Beitrag fragt nach der Anwendbarkeit der Regeln zum Unternehmensübergang (§ 38 UGB; § 1409 ABGB) auf die Übertragung von Teilbetrieben und liefert dabei eigene Lösungsvorschläge.
I. Einleitung
Im Rahmen von M&A-Transaktionen geht es immer wieder um die Übertragung von Teilbetrieben, teilweise aus konzerninternen Umstrukturierungszwecken, teilweise aber auch zum Verkauf (oder der Vorbereitung eines solchen) an Dritte. Eine solche Unternehmensteilung ist ein nicht nur faktisch, sondern auch rechtlich komplexer Vorgang. Probleme bereiten dabei weniger Fälle, in denen der Übernehmer so gut wie das ganze Unternehmen (etwa mit Ausnahme bestimmter Liegenschaften) erhält, als vielmehr solche, in welchen aus einem mehrgliedrigen Unternehmen bestimmte Teilbereiche ausgegliedert werden (zB: Ein Gastronomieunternehmer veräußert seinen Cateringbetrieb, nicht aber seine Restaurants; ein Pharmaunternehmer verkauft seine Research & Development-Abteilung). Noch unklarer wird es, wenn der auszugliedernde Teil gar kein eigenständiger Betrieb war, es beim Erwerber aber werden soll, etwa dann, wenn wesentliches Anlagevermögen samt Lizenzen und Verträgen verkauft wird, um dieses dann vom Erwerber anzumiete...