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Gebhard Furherr/Christian Huber

Internationale Umgründungen nach der Fusionsbesteuerung

Praxiskommentar zur FRL und deren Umsetzung in CEE

1. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-7073-1192-1

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Dokumentvorschau
Internationale Umgründungen nach der Fusionsbesteuerung (1. Auflage)

S. 13

Das EU-Primärrecht enthält keine unmittelbaren umgründungssteuerrechtlichen Regelungen.

Aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages ergeben sich jedoch mittelbar Regelungsgebote für die Mitgliedstaaten (im Folgenden „MS“), da diese internationale Umgründungen mit EU-Bezug nicht gegenüber rein innerstaatlichen Umgründungen benachteiligen dürfen.

Einschlägige Diskriminierungsverbote und Freiheitsrechte in Bezug auf Umgründungen sind insbesondere:

  • das Allgemeine Diskriminierungsverbot (Art 12 EG)

  • die Niederlassungsfreiheit (Art 43–48 EG)

  • die Kapitalverkehrsfreiheit (Art 57–60 EG)

A. Allgemeines Diskriminierungsverbot (Art 12 EG)

Das allgemeine Diskriminierungsverbot gemäß Art 12 EGV normiert (1) im Anwendungsbereich des EG-Vertrages (2) ein Verbot jeder Diskriminierung (3) aus Gründen der Staatsangehörigkeit.

(1) In den Anwendungsbereich des EG-Vertrages fällt jede staatliche Maßnahme mit Auswirkung auf den Binnenmarkt. Darunter fallen alle Regelungen für Ausländer aus anderen MS, aber auch Regelungen für Inländer mit Auslandssachverhalten (Rechtsbeziehungen mit EU-Ausländern, Vermögen im EU-Ausland). Nicht darunter fallen reine Inlandssachverhalte.

(2) Das Diskriminierungsverbot verbietet die Be...

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