Grundbuch NEU
4. Aufl. 2018
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S. 10411. Wohnungseigentum
11.1. Begründungstabelle – Änderungstabelle – Umwandlungsbegehren
Seit Ende Oktober 2017 stehen beim Begehren „Wohnungseigentum“ die Subtypen „Begründung“, „Änderung“ und „Umwandlung“ zur Verfügung.
11.1.1. Begründungstabelle
Die Begründungstabelle ist bei der Neuaufstellung (bzw auch bei der Löschung) von Wohnungseigentumsobjekten (mit – aber auch ohne – Eigentumswechsel [anklicken der Checkbox „Eigentumsrecht“ samt Anführung der Erwerbsurkunden für das Eigentumsrecht und Vorgangsnummer]) zu verwenden.
Die Anteile werden neu aufgestellt und die bestehenden Anteile (Spalte „AUS BLNR“ [bzw bestehende Anteile]) werden gelöscht.
11.1.2. Änderungstabelle
Mit der Änderungstabelle können einerseits die Anteile (bei bestehendem Wohnungseigentum [§ 10 Abs 3 WEG 2002] und andererseits (auch) die Wohnungseigentumsobjektsbezeichnungen geändert werden.
11.1.3. Kombination
Eine Kombination von Begründungstabelle und Änderungstabelle (zB bei Schaffung von neuen Wohnungseigentumsobjekten [bei bestehendem Wohnungseigentum – Dachbodenausbau], durch die sich bei allen B-Laufnummern die Anteilsgröße ändert).
11.1.4. Umwandlungsbegehren
Das Umwandlungsbegehren wird bei Umwandlung von vorläufigem Wohnungseigent...