SWK-Spezial Umsatzsteuer 2020
1. Aufl. 2020
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S. 5257. Aufzeichnungspflichten für unterstützende Unternehmer
7.1. Adressatenkreis – „Vermittlungsplattformen“
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2020 (AbgÄG 2020), BGBl. I Nr. 91/2019, wurden für Unternehmer, die nicht selbst Steuerschuldner sind, aber gewisse Umsätze im Inland unterstützen, Aufzeichnungspflichten hinsichtlich der unterstützten Umsätze vorgesehen (siehe § 18 Abs. 11 UStG i.d.F. AbgÄG 2020 sowie Rz 2595 ff. UStR, Stand Begutachtungsentwurf Wartungserlass 2019). Ab haben diese Unternehmer (im Folgenden: Plattformen) gem. § 18 Abs. 11 UStG Aufzeichnungen über Lieferungen zu führen, wenn
die Lieferungen an die in Art. 3 g Abs. 4 UStG 1994 genannten Personen (zB Nichtunternehmer) ausgeführt werden,
die Beförderung oder Versendung
im Inland endet und
die Plattform die Lieferungen unterstützt, ohne dadurch selbst zum Steuerschuldner zu werden.
Die gleichen Aufzeichnungspflichten gelten für Plattformen, die sonstige Leistungen im Inland an Nichtunternehmer unterstützen, ohne selbst Steuerschuldner für diese Umsätze zu sein. „Unterstützung“ durch einen Unternehmer liegt vor, wenn es durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle, beispielsweise eines Marktplatzes, einer Plattform, eines Portals oder Ähnlichem, einem Leistungsempfänger ...