SWK-Spezial Reihen- und Dreiecksgeschäfte
2. Aufl. 2020
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3.1. Einführung
3.1.1. Begriff des Reihengeschäftes
3.1.1.1. Definition und gesetzliche Bestimmungen
Das UStG sieht seit Inkrafttreten des StRefG 2020 im § 3 Abs 15 folgende allgemeine Bestimmungen zum Reihengeschäft vor:
(15)
Bei Reihengeschäften wird die Beförderung oder Versendung folgender Lieferung zugeordnet:
der Lieferung durch den ersten Lieferer in der Reihe, wenn er die Gegenstände befördert oder versendet;
der Lieferung durch den Zwischenhändler, wenn er seinem Lieferer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitgeteilt hat, die ihm vom Mitgliedstaat, aus dem die Gegenstände befördert oder versandt werden, erteilt wurde;
der Lieferung an den Zwischenhändler, wenn kein Fall der lit b vorliegt;
der Lieferung an den letzten Abnehmer (Empfänger), wenn er die Gegenstände befördert oder versendet.
S. 49Bei Anwendung von Abs 3a wird die Beförderung oder Versendung abweichend von Z 1 der Lieferung durch den Unternehmer gemäß Abs 3a Z 1 bzw 2 zugeordnet.
Lieferungen in der Reihe vor der Lieferung, der die Beförderung oder Versendung zugeordnet wird, gelten dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt.
Lieferungen in der Reihe nach der Lieferung, der die Beförderung oder Versendung z...