SWK-Spezial Reihen- und Dreiecksgeschäfte
1. Aufl. 2017
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4. Dreiecksgeschäfte
4.1. Allgemeines
4.1.1. Reihengeschäft mit drei Beteiligten aus drei Mitgliedstaaten
Das Dreiecksgeschäft ist eine im UStG besonders geregelte Form eines Reihengeschäfts. Es kann nur bei bestimmten, in Art 25 definierten Sachverhaltskonstellationen auftreten.
Anders als das österreichische UStG enthält die MwStSyst-RL keine gesonderte eigene Regelung des Dreiecksgeschäfts. Unionsrechtliche Rechtsgrundlage ist die 1. Vereinfachungs-RL, die Bestimmungen zum Dreiecksgeschäft sind in verschiedenen Artikeln der MwStSyst-RL verstreut: Art 42 Buchst a und b, Art 141 Abs 1 und 3, Art 197 Abs 5, Art 226 Abs 4, Art 251 Abs 7 und Art 265 Abs 6 MwStSyst-RL. Die Vereinfachungsregelung für das Dreiecksgeschäft sieht für den mittleren und den letzten an einem solchen Reihengeschäft beteiligten Unternehmer besondere Erklärungs-, S. 125Melde- und Rechnungsausstellungspflichten vor, um dem mittleren Unternehmer eine Registrierung im Bestimmungsland der Waren zu ersparen.
Die Dreiecksgeschäftsregelung im UStG enthält neben den allgemeinen Grundvoraussetzungen die Vereinfachungsregelungen und die Erklärungs-, Melde- und Rechnungsausstellungpflichten für:
den Erwerber, das ist der mittlere Unternehmer,
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