SWK-Spezial Reihen- und Dreiecksgeschäfte
1. Aufl. 2017
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S. 35
3.1. Einführung
3.1.1. Begriff des Reihengeschäftes
3.1.1.1. Definition
Im Umsatzsteuerrecht bezeichnet man als Reihengeschäft einen Vorgang, bei dem mehrere Unternehmer über ein und denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte (Liefergeschäfte) abschließen und die Verfügungsmacht über den Gegenstand unmittelbar vom ersten Unternehmer dem letzten Abnehmer verschafft wird. Der Begriff der Reihenlieferung wird synonym verwendet.
Reihengeschäfte kommen im Wirtschaftsleben häufig vor. Sie können beispielsweise dazu dienen, Transportwege abzukürzen oder Zustellungszeiten zu verringern. Auch Lagerkosten können auf diese Weise eingespart werden. Für das Vorliegen eines Reihengeschäftes ist es nicht notwendig, dass der Liefergegenstand grenzüberschreitend geliefert wird. Dennoch treten die meisten Fragen im Zusammenhang mit Reihengeschäften bei grenzüberschreitenden Sachverhalten auf, weil die Lieferung über die Grenze Voraussetzung für die Anwendung vieler Steuerbefreiungen bzw Voraussetzung für das Bewirken eines innergemeinschaftlichen Erwerbs oder einer Einfuhr ist.
Der Landwirt Ö verkauft dem deutschen Lebensmittelgroßhändler D Tomaten, die dieser wiederum dem tschechischen Lebensmittelpro...