SWK-Spezial Lohnverrechnung 2021
1. Aufl. 2021
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4. Lohnsteuertabelle 2021
Allgemeines
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Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde der Steuertarif neu konzipiert, wobei nunmehr die Berechnungsformeln im EStG festgeschrieben sind. Ab 2019 steht in bestimmten Fällen der Familienbonus Plus zu, der bei entsprechendem Antrag (Formular E 30) bereits im Zuge der Lohnverrechnung vom Arbeitgeber zu berücksichtigen ist.
Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) wurde der Eingangssteuersatz rückwirkend ab Jänner 2020 auf 20 % gesenkt.
Grundsätzlich ist die Steuer für die jeweilige ungerundete Bemessungsgrundlage exakt zu ermitteln. Das kann u. a. mit einigen Rechenschritten aufgrund einer sog. „Effektiv-Tarif-Tabelle“ erfolgen.
Die LStR 2002, Rz. 813c, sehen aber vor, dass es für die Ermittlung der Monats- und Tageslohnsteuer auch zulässig ist, von einem auf ganze Euro aufgerundeten Monatsarbeitslohn bzw. von einem auf 10 Cent aufgerundeten Tagesarbeitslohn auszugehen und davon die Steuerberechnung anhand einer Lohnsteuertabelle („Annäherungstabelle“) vorzunehmen. Die daraus resultierende geringfügige Abweichung dieser Lohnsteuer von der exakten Lohnsteuer wird also toleriert. Die genaue Lohnsteuerberechnung erfolgt über eine eventuelle Aufrollung ...