SWK-Spezial Lohnverrechnung 2018
1. Aufl. 2018
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S. 2494. Lohnsteuertabelle 2018
Allgemeines
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Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde der Steuertarif neu konzipiert, wobei nunmehr die Berechnungsformeln im EStG festgeschrieben sind.
Aufgrund der mit dem Euro-Steuerumstellungsgesetz vorgenommenen Änderungen entfällt bei Lohnsteuerberechnungen für Zeiträume seit die Rundung des Einkommens auf volle 100 Schilling. Das bedeutet, dass es für die Erstellung und Handhabung von Lohnsteuertabellen keine feststehenden Stufen mehr gibt. Für die Lohnverrechnung folgt daraus:
Grundsätzlich ist die Steuer für die jeweilige ungerundete Bemessungsgrundlage exakt zu ermitteln. Das kann u. a. mit einigen Rechenschritten aufgrund einer sog. „Effektiv-Tarif-Tabelle“ erfolgen.
Die LStR 2002, Rz. 813c, sehen aber vor, dass es für die Ermittlung der Monats- und Tageslohnsteuer auch zulässig ist, von einem auf ganze Euro aufgerundeten Monatsarbeitslohn bzw. von einem auf 10 Cent aufgerundeten Tagesarbeitslohn auszugehen und davon die Steuerberechnung anhand einer Lohnsteuertabelle („Annäherungstabelle“) vorzunehmen. Die daraus resultierende geringfügige Abweichung dieser Lohnsteuer von der exakten Lohnsteuer wird also toleriert. Die genaue Lohnsteuerberechnung erfolgt über ...