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Welche Kriterien müssen für den „Mindestschutz“ des Artikel 18 der EU-Taxonomie erfüllt werden?
Mit der Verabschiedung der EU-Taxonomie-Verordnung wurde ein Meilenstein für die Verwirklichung des EU-Aktionsplans „Sustainable Finance“ zur Finanzierung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten gesetzt. Für Unternehmen, die zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet sind, ergeben sich weitere Vorgaben, um die Transparenz der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten zu vergrößern.
Als ökologisch nachhaltig werden Wirtschaftstätigkeiten anerkannt, die einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele der EU leisten, keine weiteren negativen Beeinträchtigen verursachen und den (sozialen) Mindestschutz erfüllen. Derzeit wurden seitens der EU nur zwei (Klimaschutz und Klimaanpassung) von den sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht. Die vier weiteren Umweltziele wurden für Herbst 2022 angekündigt.
Die Erfüllung des Mindestschutzes ist bis dato eine wenig diskutierte und beachtete Komponente der EU-Taxonomie. Durch die Veröffentlichung des Berichtsentwurf der „Platform on Sustainable Finance“ über die Anwendung des Mindestschutzes im Juli 2022 wurde nun Aufmerksamkeit auf die genauen Inhalte gelenkt.
Der Ansatz zum (sozialen) Mi...