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Rechtsschutzversicherung: Rechtliches Interesse an der Feststellung der Deckungspflicht des Rechtsschutzversicherers trotz außergerichtlicher Deckungszusage nach vorausgegangener Deckungsablehnung?
1. Die Feststellungsklage bedarf eines konkreten aktuellen Anlasses, der zur Hintanhaltung einer nicht bloß vermeintlichen, sondern tatsächlichen und ernstlichen Gefährdung der Rechtslage des Klägers eine ehebaldige gerichtliche Entscheidung notwendig macht. Ob ein dadurch entstandenes rechtliches Interesse dann wegfällt, wenn der Beklagte während des Rechtsstreits seine Rechtsanmaßung oder Rechtsbestreitung zurückzieht oder sogar den Bestand oder Nichtbestand des streitigen Rechts oder Rechtsverhältnisses im Rechtsstreit anerkennt, ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Rein theoretische Befürchtungen genügen den Erfordernissen des § 228 ZPO in Bezug auf die „rechtlich-praktische Bedeutung“ der begehrten Feststellung nicht. Aus dem Verhalten des Gegners kann aber nur dann ein Fortfall des Feststellungsinteresses abgeleitet werden, wenn dadurch völlig zweifelsfrei die bisher aktuelle Gefährdung der Rechtsposition auf Dauer beseitigt wird; nicht aber auch schon dann, wenn nur das streitige Rechtsverhältnis als solches während des Prozesses anerkannt oder zugestanden wird und zu befürchten ist, dass diese rein privatrechtlich wirksame Erk...